Rechtsanwaltskanzlei

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Rechtsanwalt Talip Öz · Fachanwalt für Strafrecht und Familienrecht
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Adresse Kilianstraße 19, 74072 Heilbronn
Telefon 07131 8878853
E-Mail info@ra-oz.de
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Rechtsanwalt Talip Öz · Kilianstraße 19, 74072 Heilbronn · Telefon: 07131 8878853 · info@ra-oz.de
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Pflichtverteidiger RA Öz

Pflichtverteidiger Stuttgart

Fachanwalt für Strafrecht Talip Öz – Strategische Strafverteidigung vor den Gerichten in Stuttgart

Wenn das Gericht Ihnen einen Pflichtverteidiger bestellen möchte oder bereits bestellt hat, befindet sich Ihr Strafverfahren in einer kritischen Phase. Es geht meist um schwerwiegende Vorwürfe, drohende Freiheitsstrafen oder komplexe Sachverhalte.

⚠️ WICHTIG: Machen Sie gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Gericht keine Angaben zur Sache, bevor Sie mit mir Rücksprache gehalten haben. Ihr Recht zu schweigen ist Ihr stärkstes Verteidigungsmittel.

„Erfolgreiche Strafverteidigung erfordert mehr als nur theoretisches Fachwissen. Neben der tiefen Spezialisierung im Strafrecht sind Beharrlichkeit, Menschenkenntnis und Lebenserfahrung die entscheidenden Faktoren für den Verfahrensausgang – Qualitäten, die sich nur in der täglichen Praxis bewähren. Jeder Anwalt hat seinen Fokus. Meine Stärke ist Ihre Verteidigung. “

Wann wird ein Pflichtverteidiger in Stuttgart bestellt?

Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers (notwendige Verteidigung) ist gesetzlich geregelt. Sie erfolgt unter anderem, wenn:

  • Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt wird (Mindeststrafe ab einem Jahr Freiheitsstrafe).
  • Sie sich in Untersuchungshaft oder einstweiliger Unterbringung befinden.
  • Die Sach- oder Rechtslage besonders schwierig ist.
  • Sie aufgrund Ihres geistigen oder körperlichen Zustands nicht in der Lage sind, sich selbst zu verteidigen.

Sollten die Voraussetzungen vorliegen, Sie aber noch keinen Anwalt benannt haben, fordert das Gericht Sie auf, innerhalb einer kurzen Frist einen Verteidiger zu wählen. Reagieren Sie hierauf nicht, wählt das Gericht den Pflichtverteidiger für Sie aus. Bestimmen Sie stattdessen selbst einen spezialisierten Fachanwalt Ihres Vertrauens.

Erstprüfung Ihres Falls – Direkt per E-Mail

Um im laufenden Verfahren keine wertvolle Zeit zu verlieren und eine fehlerfreie Zuordnung zu gewährleisten, ist der Erstkontakt ausschließlich per E-Mail vorgesehen. Ein telefonischer Erstkontakt verzögert die Aktenprüfung.

Fall jetzt per E-Mail schildern

Senden Sie Ihre Anfrage direkt an:

📧 info@pflichtverteidigung-stuttgart.de

Bitte machen Sie in Ihrer E-Mail folgende Angaben:

  • Welcher Vorwurf wird Ihnen gemacht?
  • Liegt bereits ein Anschreiben oder Beschluss des Gerichts vor? (Gerne als Foto oder PDF im Anhang mitsenden)
  • Befinden Sie sich oder der Angehörige in Untersuchungshaft? (Wenn ja: in welcher JVA?)
  • Gibt es bereits einen konkreten Gerichtstermin oder eine Frist?
  • Ihre vollständigen Kontaktdaten für den Rückkanal.

Lokale Kompetenz für die Gerichte in Stuttgart

Als Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Heilbronn vertrete ich Mandanten regelmäßig und konsequent vor den Justizbehörden in der Landeshauptstadt:

  • Amtsgericht Stuttgart
  • Landgericht Stuttgart
  • Oberlandesgericht Stuttgart

Ich kenne die lokalen Abläufe der Stuttgarter Justiz und der Ermittlungsbehörden genau. Als Pflichtverteidiger verteidige ich Sie mit demselben Engagement, derselben Akribie und derselben Härte wie ein gewählter Wahlverteidiger. Die Kosten der Pflichtverteidigung werden zunächst von der Staatskasse getragen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich mir meinen Pflichtverteidiger selbst aussuchen?

Ja. Das Gesetz räumt Ihnen das Recht ein, innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist einen Anwalt Ihres Vertrauens zu benennen. Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, bestimmt das Gericht einen Anwalt für Sie. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht!

Ist ein Pflichtverteidiger schlechter als ein Wahlverteidiger?

Nein. Als Fachanwalt für Strafrecht mache ich in der Qualität der Verteidigung keinen Unterschied zwischen Pflicht- und Wahlmandaten. Die Pflichtverteidigung ist lediglich eine gesetzliche Regelung zur Sicherung eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens.

Wer zahlt den Pflichtverteidiger?

Die Gebühren des Pflichtverteidigers werden zunächst vollständig von der Staatskasse ausgelegt. Im Falle eines Freispruchs trägt der Staat diese Kosten endgültig. Nur im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung fordert der Staat die Kosten nach Abschluss des Verfahrens vom Verurteilten zurück.

Kann ich meinen Pflichtverteidiger später wechseln?

Ein Wechsel des Pflichtverteidigers ist an sehr strenge gesetzliche Voraussetzungen gekoppelt (meist nur bei einem nachhaltig zerrütteten Vertrauensverhältnis). Daher ist es umso wichtiger, von Anfang an den richtigen Fachanwalt auszuwählen.

© 2026 Rechtsanwalt Talip Öz – Fachanwalt für Strafrecht

Kanzleisitz: Kilianstraße 19, 74072 Heilbronn | E-Mail: info@pflichtverteidigung-stuttgart.de


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IMPRESSUM

Angaben nach § 5 TMG und der DL-InfoV

Alle Rechtsanwälte der Kanzlei sind in der Bundesrepublik Deutschland im Zuständigkeitsbereich der Rechtsanwaltskammer Stuttgart zugelassen. Alle unsere Rechtsanwälte sind vertretungsberechtigt am Bundesgerichtshof in Strafsachen sowie bei allen Amts-, Landgerichten und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland.

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind insbesondere:

Die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung, die Fachanwaltsordnung, das RVG und die BRAGO

Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft:

Die berufsrechtlichen Vorschriften (BRAO, BORA, FAO, RVG, BRAGO und CCBE-Berufsregeln) finden Sie unter der Rubrik "Angaben gemäß § 6 TDG" auf der Homepage der BRAK unter www.brak.de.

Zuständige Haftpflichtversicherung der Rechtsanwälte:

Die Rechtsanwälte der Kanzlei führen ihre Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei der R+V Versicherung in Wiesbaden.

Bilder (privat) sind urheberrechtlich geschützt.

Inhaltlich verantwortlich:

RA Talip Öz

Kilianstr. 19

D-74072 Heilbronn

Mail: info@pflichtverteidigung-stuttgart.de


Datenschutz

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Informationspflichten nach Nr. 13 DSGVO
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Frau Merve Üstünel

c/o Anwaltskanzlei Öz

Kilianstr. 19

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