Rechtsanwalt Talip Öz · Fachanwalt für Strafrecht und Familienrecht
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Fachanwalt für Strafrecht Talip Öz – Strategische Strafverteidigung vor den Gerichten in Stuttgart
Wenn das Gericht Ihnen einen Pflichtverteidiger bestellen möchte oder bereits bestellt hat, befindet sich Ihr Strafverfahren in einer kritischen Phase. Es geht meist um schwerwiegende Vorwürfe, drohende Freiheitsstrafen oder komplexe Sachverhalte.
⚠️ WICHTIG: Machen Sie gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Gericht keine Angaben zur Sache, bevor Sie mit mir Rücksprache gehalten haben. Ihr Recht zu schweigen ist Ihr stärkstes Verteidigungsmittel.
Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers (notwendige Verteidigung) ist gesetzlich geregelt. Sie erfolgt unter anderem, wenn:
Sollten die Voraussetzungen vorliegen, Sie aber noch keinen Anwalt benannt haben, fordert das Gericht Sie auf, innerhalb einer kurzen Frist einen Verteidiger zu wählen. Reagieren Sie hierauf nicht, wählt das Gericht den Pflichtverteidiger für Sie aus. Bestimmen Sie stattdessen selbst einen spezialisierten Fachanwalt Ihres Vertrauens.
Um im laufenden Verfahren keine wertvolle Zeit zu verlieren und eine fehlerfreie Zuordnung zu gewährleisten, ist der Erstkontakt ausschließlich per E-Mail vorgesehen. Ein telefonischer Erstkontakt verzögert die Aktenprüfung.
Senden Sie Ihre Anfrage direkt an:
📧 info@pflichtverteidigung-stuttgart.deAls Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Heilbronn vertrete ich Mandanten regelmäßig und konsequent vor den Justizbehörden in der Landeshauptstadt:
Ich kenne die lokalen Abläufe der Stuttgarter Justiz und der Ermittlungsbehörden genau. Als Pflichtverteidiger verteidige ich Sie mit demselben Engagement, derselben Akribie und derselben Härte wie ein gewählter Wahlverteidiger. Die Kosten der Pflichtverteidigung werden zunächst von der Staatskasse getragen.
Ja. Das Gesetz räumt Ihnen das Recht ein, innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist einen Anwalt Ihres Vertrauens zu benennen. Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, bestimmt das Gericht einen Anwalt für Sie. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht!
Nein. Als Fachanwalt für Strafrecht mache ich in der Qualität der Verteidigung keinen Unterschied zwischen Pflicht- und Wahlmandaten. Die Pflichtverteidigung ist lediglich eine gesetzliche Regelung zur Sicherung eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens.
Die Gebühren des Pflichtverteidigers werden zunächst vollständig von der Staatskasse ausgelegt. Im Falle eines Freispruchs trägt der Staat diese Kosten endgültig. Nur im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung fordert der Staat die Kosten nach Abschluss des Verfahrens vom Verurteilten zurück.
Ein Wechsel des Pflichtverteidigers ist an sehr strenge gesetzliche Voraussetzungen gekoppelt (meist nur bei einem nachhaltig zerrütteten Vertrauensverhältnis). Daher ist es umso wichtiger, von Anfang an den richtigen Fachanwalt auszuwählen.